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   BFH, 12.10.2005 - III E 3/05   

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https://dejure.org/2005,10795
BFH, 12.10.2005 - III E 3/05 (https://dejure.org/2005,10795)
BFH, Entscheidung vom 12.10.2005 - III E 3/05 (https://dejure.org/2005,10795)
BFH, Entscheidung vom 12. Oktober 2005 - III E 3/05 (https://dejure.org/2005,10795)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2006, 325
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 13.06.1997 - VII E 3/97

    Anforderungen an das Rechtsmittel der Erinnerung

    Auszug aus BFH, 12.10.2005 - III E 3/05
    Der Kostenbeamte des BFH hat in dem Schreiben vom 7. Juli 2005 dem Kostenschuldner unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BFH auch zutreffend mitgeteilt, dass die Fälligkeit der Gerichtskosten durch die Erhebung einer Verfassungsbeschwerde nicht hinausgeschoben wird (BFH-Beschluss vom 13. Juni 1997 VII E 3/97, BFH/NV 1998, 75).
  • BFH, 24.05.2000 - VI S 4/00

    Streitwert in Kindergeldsachen

    Auszug aus BFH, 12.10.2005 - III E 3/05
    Der Streitwert berechnet sich in Kindergeldsachen, wenn für die Vergangenheit und Zukunft Kindergeld geltend gemacht wird, aus den bis zur Klageerhebung geforderten Kindergeldbeträgen zuzüglich des einfachen Jahresbetrags (BFH-Beschluss vom 24. Mai 2000 VI S 4/00, BFHE 192, 19, BStBl II 2000, 544).
  • BFH, 07.10.1996 - IX E 3/96

    Einwendungen gegen den vom Kostengläubiger zugrunde gelegten Streitwert

    Auszug aus BFH, 12.10.2005 - III E 3/05
    Im Rechtsmittelverfahren ist der Streitwert bei unverändertem Streitgegenstand mit dem Streitwert des ersten Rechtszuges identisch (BFH-Beschluss vom 7. Oktober 1996 IX E 3/96, BFH/NV 1997, 519).
  • FG Hamburg, 30.11.2007 - 1 K 266/06

    Bestimmung des Streitwerts in einem Verfahren wegen Kindergeld für die

    In einem Verfahren wegen Kindergeld berechnet sich der Streitwert, wenn für die Vergangenheit und Zukunft Kindergeld geltend gemacht wird, gemäß § 52 Abs. 1 Satz 1 GKG (§ 13 Abs. 1 Satz 1 GKG a.F.) und in entsprechender Anwendung des § 42 Abs. 1 Satz 1, Abs. 5 Satz 1 GKG (§ 17 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 GKG a.F.) aus den bis zur Klageerhebung geforderten Kindergeldbeträgen zuzüglich des einfachen Jahresbetrages (BFH-Beschlüsse vom 20. Oktober 2005 - III S 20/05 - BStBl II 2006, 7; vom 12. Oktober 2005 - III E 3/05 - BFH/NV 2006, 325 und vom 24. Mai 2000 - VI S 4/00 - BStBl II 2000, 544; anders: Streitwert erst ab Antragstellung - FG Hessen Urteil vom 31.10.2005 - 3 K 4281/04 - EFG 2006, 140 - zutreffend dazu ablehnende Anmerkung Siegert EFG a.a.O.).

    Der aus sozialpolitischen Gründen bei Verwaltungsakten mit Dauerwirkung bei der Streitwertfestsetzung für die künftigen Kindergeldansprüche anzusetzende Kindergeldjahresbetrag (vgl. BFH-Beschlüsse vom 24. Mai 2000 - VI S 4/00 - BStBl II 2000, 544 und vom 12. Oktober 2005 - III E 3/05 - BFH/NV 2006, 325) betrifft daher den Zeitraum ab Januar 2007.

  • FG Rheinland-Pfalz, 15.10.2012 - 6 Ko 2327/12

    Anforderung von Gerichtskosten

    Die Erinnerungsführerin trägt zur Begründung vor, dass nach ständiger BFH-Rechtsprechung Gerichtskosten gem. § 9 Abs. 2 Nr. 1 GKG erst mit einer unbedingten Kostenentscheidung fällig würden, wobei eine solche unbedingte Kostenentscheidung im finanzgerichtlichen Verfahren erst mit der Rechtskraft der Kostenentscheidung gegeben sei; daher stehe nur das Rechtsmittel der Verfassungsbeschwerde, die kein den Eintritt der Rechtskraft hinderndes Rechtsmittel sei, einer Fälligkeit nach § 9 Abs. 2 Nr. 1 GKG entgegen (Hinweis u.a. auf BFH-Beschluss vom 12. Oktober 2005 III E 3/05, BFH-NV 2006, 325).
  • BFH, 14.04.2008 - IX E 2/08

    Erinnerung gegen den Kostenansatz

    Das Einlegen einer Verfassungsbeschwerde hat auf die Fälligkeit von Gerichtskosten keinen Einfluss (z.B. BFH-Beschluss vom 12. Oktober 2005 III E 3/05, BFH/NV 2006, 325, m.w.N.).
  • BFH, 10.06.2008 - X E 5/08

    Erinnerung gegen Kostenrechnung: Verfassungsbeschwerde ohne Einfluss auf die

    Das Einlegen einer Verfassungsbeschwerde hat auf die Fälligkeit von Gerichtskosten keinen Einfluss (z.B. BFH-Beschluss vom 12. Oktober 2005 III E 3/05, BFH/NV 2006, 325, m.w.N.).
  • BFH, 21.11.2007 - IX E 23/07

    Erinnerung gegen den Kostenansatz

    Das Einlegen einer Verfassungsbeschwerde hat auf die Fälligkeit von Gerichtskosten keinen Einfluss (z.B. BFH-Beschluss vom 12. Oktober 2005 III E 3/05, BFH/NV 2006, 325, m.w.N.).
  • BFH, 14.11.2007 - IX E 21/07

    Erinnerung gegen den Kostenansatz - Fälligkeit der Gerichtskosten trotz Erhebung

    Das Einlegen einer Verfassungsbeschwerde hat auf die Fälligkeit von Gerichtskosten keinen Einfluss (z.B. BFH-Beschluss vom 12. Oktober 2005 III E 3/05, BFH/NV 2006, 325, m.w.N.).
  • BFH, 30.07.2007 - II E 1/07

    Erinnerung gegen eine Kostenrechnung des BFH

    Die Erhebung einer Verfassungsbeschwerde und erst recht die Absicht, eine Verfassungsbeschwerde zu erheben, berühren die Fälligkeit der Gerichtskosten, die gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 1 GKG mit der Kostenentscheidung in dem Beschluss vom 24. Januar 2007 II B 77/06 eingetreten ist, nicht (vgl. BFH-Beschluss vom 12. Oktober 2005 III E 3/05, BFH/NV 2006, 325, sowie Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 11. Dezember 2003 V ZR 416/02, Das juristische Büro 2004, 439).
  • FG Rheinland-Pfalz, 14.11.2012 - 6 Ko 2444/12

    Erhebung von Gerichtsgebühren und Sachverständigenauslagen bei ruhenden Verfahren

    Daher stehe nur das Rechtsmittel der Verfassungsbeschwerde, die kein den Eintritt der Rechtskraft hinderndes Rechtsmittel sei, der Fälligkeit nach § 9 Abs. 2 Nr. 1 GKG entgegen (Hinweis u.a. auf BFH vom 12. Oktober 2005 III E 3/05, BFH/NV 2006, 325).
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